Vollmachten und Verfügungen
Die Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht kann bestimmt werden, wer überhaupt Entscheidungen treffen darf. Ist dies nicht schriftlich festgelegt, übernimmt der Staat von Amts wegen die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer. Ehepartner, Kinder und weitere nahe Verwandte sind in dieser Hinsicht anderen Personen rechtlich gleichgestellt, sind also nicht automatisch Vertreter oder Betreuer. Die Vollmacht berechtigt die dort festgelegte Person, in fast allen Rechtsbereichen zu handeln.
Informieren Sie sich, damit nicht andere über Sie entscheiden.
Die Bestattungsvorsorgevollmacht
Sie legt fest, welche Bestattungsart im Falle des Todes gewünscht wird. Für den Fall einer Feuerbestattung ist eine schriftliche Willenserklärung nötig. Auch können in der Vollmacht alle Details der Bestattung, wie z. B. die Ausstattung der Abschiedsfeier und natürlich auch der Bestattungsort, bestimmt werden.
Für alle Verfügungen und Vollmachten gilt die schriftliche Form, idealerweise mit notarieller oder rechtsanwaltlicher Bestätigung. Die Vollmachten sollten eindeutig sein und möglichst keinen Entscheidungsspielraum geben.
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Die Patientenverfügung
Mit ihr trifft man Entscheidungen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage dazu ist. Vor allem die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten wird hier im Voraus beantwortet. Diese Verfügung richtet sich nicht nur an die Angehörigen, sondern eben auch an Ärzte und Pfleger, die rechtlich dazu verpflichtet sind, den Patientenwillen – wenn bekannt – durchzusetzen.